Studienvoraussetzungen Fachrichtung Schauspiel

Aufnahmeprüfung
Eine Aufnahmeprüfung ist obligatorisch. Die Aufnahme setzt eine besondere künstlerische Begabung für den Beruf des Schauspielers/der Schauspielerin voraus. Der Nachweis wird durch die Aufnahmeprüfung ermittelt. Zusätzlich gibt es eine Probezeit.

Alter
Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Schauspiel müssen bei Studienbeginn in der Regel zwischen 17 und 24 Jahre alt sein. Bei überdurchschnittlicher künstlerischer Begabung sind hiervon Ausnahmen möglich. Bewerberinnen und Bewerber zwischen 16 und 28 Jahren werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Schulabschluss
Weitere Voraussetzungen sind mindestens ein Mittlerer Schulabschluss, vorzugsweise Abitur.

Sonstiges
Des Weiteren sind die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung für den Beruf nachzuweisen. Das Gebäude ist für Mobilitätseingeschränkte gut zugänglich.

Darüber hinaus sind bereits abgeleistete Hospitanzen oder Erfahrungen in Jugendclubs der deutschen Bühnen wünschenswert.

Eine Prüfungsgebühr für die Aufnahmeprüfung wird nicht erhoben.