Studienvoraussetzungen Fachrichtung Theaterpädagogik

Aufnahmeprüfung
Eine Aufnahmeprüfung ist obligatorisch. Die Aufnahme setzt eine besondere künstlerische und pädagogische Begabung für den Beruf des Theaterpädagogen/der Theaterpädagogin voraus. Der Nachweis wird durch die Aufnahmeprüfung ermittelt. Zusätzlich gibt es eine Probezeit.

Alter
Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Theaterpädagogik müssen bei Studienbeginn in der Regel zwischen 17 und 28 Jahre alt sein. Bei überdurchschnittlicher künstlerischer und pädagogischer Begabung sind hiervon Ausnahmen möglich.

Schulabschluss
Weitere Voraussetzungen sind mindestens ein Mittlerer Schulabschluss, vorzugsweise Abitur.

Pädagogische oder künstlerische Erstausbildung/ Studium/ praktische Erfahrung
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zudem erfüllt sein:

  • Eine pädagogische oder künstlerische Erstausbildung (Studium oder Ausbildung)
    oder
  • andere künstlerisch wie pädagogisch ferne Studien- oder Ausbildungsgänge
    oder
  • mindestens eine einschlägige zweijährige theaterpädagogische Praxis

Bei herausragender künstlerischer oder pädagogischer Eignung kann hiervon im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden.

Sonstiges

Des Weiteren sind die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung für den Beruf nachzuweisen. Das Gebäude ist barrierefrei.

Eine Prüfungsgebühr für die Aufnahmeprüfung wird nicht erhoben.